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Gestaltung am Tablet

AGB's zur WLAN-Nutzung:

Nutzung des WLAN:
Für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt gestatten wir dem Mieter eine Mitbenutzung unseres WLAN. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu erlauben. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird durch den Vermieter nicht gewährleistet. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betreib von WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechts missbräuchlich genutzt wird oder würde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Diente über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.  Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritten weitergegeben werden. Möchte der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und Vollständigen Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
- Gefahren und Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Ferewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, das die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn der Schaden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 
- Das WLAN darf nicht zum Abruf oder Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden.
- Über das WLAN dürfen keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen.
- Es müssen die geltenden Jugendschutzvorschriften beachtet werden.
- Es dürfen keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet werden. 
- Das WLAN darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder andere Formen unzulässiger Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sind auch auf für mit den Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Auswanderungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt bzw. droht, weist er den Vermieter des Ferienobjekts auf diesen Umstand hin.

 

Bei Fragen sind wir selbstverständlich gern für Sie da.

Hausordnung:
  

Im gemeinsamen Interesse aller Bewohner dieses Hauses sowie für ein gemeinschaftliches Miteinander und zur ordnungsgemäßen Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung. Sie regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses Hochstiftstraße 5/5a, 87629 Füssen. Die enthaltenen Rechte und Pflichten gelten für alle Bewohner des Hauses. Wir bitten Sie daher zur Einhaltung dieser Ordnung.

1. Ruhezeiten und Lärmvermeidung:
1.1. Jeder Mieter/jede Mieterin hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.
1.2. In den Zeiten zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Play- er etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
1.3. In der Zeit der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 22.00 Uhr 7.00 Uhr ist das Spielen von Instrumenten grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
1.4. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
1.5. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig.

2. Sicherheit:
2.1. Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren sind in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr aus Sicherheitserwägungen immer geschlossen zu halten. Die Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure) sind grundsätzlich von Gegenständen freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
2.2. Während der kalten Jahreszeit sind Fenster im Keller, auf dem Speicher sowie im Treppenhaus geschlossen zu halten. Bei Regen und Unwetter sind Dachfenster zu verschließen und zu verriegeln.
2.3. Soweit dies für die Bewohner des Hauses erkennbar ist, sind Undichtigkeiten und sonstige Mängel an den Gas- und Wasserleitungen sofort an das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter zu berichten. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
2.4. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.
2.5. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt.
2.6. Alle Gegenstände um und am Haus müssen auf Windfestigkeit geprüft werden. Gegenstände die einem Sturm nicht standhalten müssen aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Hier ist vor allem zu beachten dass auf dem Balkongeländer keine Gegenstände liegen dürfen. Pflanzen am Balkongeländer müssen gesondert gegen Sturm gesichert werden.

3. Reinigung und Schneeräumen:
3.1 Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
3.2. Der Vermieter stellt einen Wochenplan, nach dem die Mieter abwechselnd die gemeinschaftlich genutzten Flächen säubern müssen. Hierzu gehören Flure, Treppen, Fenster und gemeinschaftlich genutzte Räume sowie Zugangswege zum Haus, der Hof und Bürgersteige vor dem Haus sowie der Abstellplatz der Mülltonnen.
3.3. Die Hauszugänge, sowie alle PKW-Zufahrten auf dem Grundstück und der Bürgersteig vor dem Haus müssen regelmäßig von Schnee befreit werden. Hier müssen die städtischen Richtlinien beachtet werden. Wöchentlichen Schneeräumdienst hat jeweils der Mieter der für die Reinigung im Wochenplan eingetragen ist.
3.4. Beim Gießen von Blumen auf Blumenbrettern und in Blumenkästen auf dem Balkon und auf der Fensterbank ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.

4. Müll:
4.1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Stadt gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.
4.2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen. In die blaue Papiertonne darf jeder Haushalt höchstens 10% Kartonagen in Bezug seines Papieranteils entsorgen.

5. Lüften & Rauchen:
5.1 Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit täglich durch Öffnen der Fenster zu lüften. Hat die Wohnung Fenster zum Treppenhaus hin, so dürfen diese nicht zur Entlüftung genutzt werden.
5.2 Das Rauchen im Treppenhaus, in den Fluren sowie im Keller ist untersagt.

6. Fahrzeuge:
6.1. Auf dem Hof, den Gehwegen und der Grünfläche ist das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen untersagt.
6.2. Ölwechsel und Reparaturen von motorisierten Fahrzeugen sind auf dem Grundstück und Innenhof nicht gestattet.
6.3. Die Hauszufahrt darf mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nur zum Be- und Entladen befahren werden, hierbei ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
6.4. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Fahrradständern sowie in der Garage abgestellt werden.

7. Kinder:
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich jedoch nicht im Keller, in der Tiefgarage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.

8. Haustiere:
8.1. Nach Absprache mit dem Vermieter sind Haustiere gestattet. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht unbeaufsichtigt in den öffentlichen Bereichen sind.
8.2. Die Besitzer sind dazu aufgefordert durch ihre Haustiere entstandene Verunreinigungen umgehend zu entfernen.

9. Waschordnung
9.1. In den Wohnungen sind Wäschetrockner ausschließlich bei ausreichender Belüftung und Beheizung gestattet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Schimmelschäden entstehen.

10. Gewerbliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung der Mieträume ist nicht gestattet.

11. Untervermietung / Gebrauchsüberlassung
Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen.
Für die Aufnahme/Anmeldung zusätzlicher Personen muss eine schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

12. Missachten der Hausordnung
Bei Missachtung und Verstoß gegen die Hausordnung erhält der Mieter vom Vermieter eine Abmahnung. Bei mehrfacher Abmahnung ist es dem Vermieter gestattet, den Mieter fristlos zu kündigen.

13. Änderungsrecht
Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen des Vermieters geändert werden.

 

Stand: April 2022

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